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   FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09   

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https://dejure.org/2011,33682
FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09 (https://dejure.org/2011,33682)
FG München, Entscheidung vom 25.10.2011 - 7 K 2736/09 (https://dejure.org/2011,33682)
FG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 7 K 2736/09 (https://dejure.org/2011,33682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeld für Pflegekind trotz weiter bestehender Umgangskontakte des Kindes zu den leiblichen Eltern; keine Beiladung des Sozialhilfeleistungsträgers, an welchen das zugunsten der Mutter des Kindes festgesetzte Kindergeld abgezweigt worden ist zur Kindergeldklage der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Kindergeld für ein Pflegekind trotz weiter bestehender Umgangskontakte des Kindes zu den leiblichen Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der Kindergeldanspruchsberechtigung nach §§ 62 ff. EStG unabhängig von Pflegevereinbarung Kindergeldanspruch für Pflegekind trotz weiter bestehender Umgangskontakte des Kindes zu den leiblichen Eltern Keine Beiladung des Sozialhilfeleistungsträgers zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestimmung der Kindergeldanspruchsberechtigung nach §§ 62 ff. EStG unabhängig von Pflegevereinbarung - Kindergeldanspruch für Pflegekind trotz weiter bestehender Umgangskontakte des Kindes zu den leiblichen Eltern - Keine Beiladung des Sozialhilfeleistungsträgers zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 488
  • EFG 2012, 851
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.01.1995 - III R 14/94

    Kinderlastenausgleich

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09
    Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern ist nicht mehr anzunehmen wenn die Obhut und Pflege gegenüber einem Kind vonseiten der leiblichen Eltern derart zurücktreten, dass sie im Wesentlichen nur noch durch die Pflegeeltern ausgeübt werden (Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 7. September 1995 III R 95/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 63, und vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BStBl II 1995, 582).

    Wann die Pflegeeltern gegenüber dem Kind gleichsam an die Stelle der leiblichen Eltern treten, weil das Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes zu seinen leiblichen Eltern abgerissen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BStBl II 1995, 582).

    Vorübergehende Verhinderungen führen noch nicht dazu, dass ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu dem leiblichen Kind nicht mehr besteht (BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BStBl II 1995, 582).

    Bei nicht schulpflichtigen Kindern ist im Regelfall dann kein bestehendes Obhuts- und Pflegeverhältnis des Kindes zu den leiblichen Eltern mehr anzunehmen, wenn zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind mindestens ein Jahr lang keine für die Wahrung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses ausreichenden Kontakte bestehen (BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BFHE 177, 359, BStBl II 1995, 582).

    Angesichts des Umstandes, dass S im Juni 2009 das dritte Lebensjahr vollendet hat, reichen derart geringe Kontakte zur leiblichen Mutter, wie sie im Streitfall vorgelegen haben, nicht für die Aufrechterhaltung des Obhuts- und Pflegeverhältnisses aus, da das Kind noch so viel Fürsorge und Zuwendung braucht, dass es in diesem Fall ein im wesentlichen ausschließliches Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Pflegeeltern aufbauen wird (BFH in BStBl II 1995, 582).

  • BFH, 25.07.2001 - VI R 78/98

    Kindergeld: Bindungswirkung von Ablehnungsentscheidungen

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09
    Auf einen danach erneut gestellten Antrag kann demzufolge Kindergeld auch rückwirkend ab dem auf die Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides folgenden Monat bewilligt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/98, BStBl II 2002, 88; vom 28. Januar 2004 VIII R 12/03, BFH/NV 2004, 786; vom 15. März 2007 III R 51/06, BFH/NV 2007, 1484).
  • BFH, 07.09.1995 - III R 95/93

    Pflegeeltern

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09
    Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern ist nicht mehr anzunehmen wenn die Obhut und Pflege gegenüber einem Kind vonseiten der leiblichen Eltern derart zurücktreten, dass sie im Wesentlichen nur noch durch die Pflegeeltern ausgeübt werden (Bundesfinanzhof - BFH - Urteile vom 7. September 1995 III R 95/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 63, und vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BStBl II 1995, 582).
  • BFH, 28.01.2004 - VIII R 12/03

    Kindergeld: Ablehnungsbescheid; Regelungsbereich

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09
    Auf einen danach erneut gestellten Antrag kann demzufolge Kindergeld auch rückwirkend ab dem auf die Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides folgenden Monat bewilligt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/98, BStBl II 2002, 88; vom 28. Januar 2004 VIII R 12/03, BFH/NV 2004, 786; vom 15. März 2007 III R 51/06, BFH/NV 2007, 1484).
  • BFH, 16.01.2007 - III R 33/05

    Kindergeld: Beiladung des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09
    Der Fall einer notwendigen Beiladung nach § 60 Abs. 3 FGO liegt bei einer Abzweigung des Kindergeldes nur vor, wenn der Erstattungsanspruch des Sozialhilfeleistungsträgers in Streit stehen würde, da der Kindergeldanspruch nach §§ 62 ff. EStG und der Erstattungsanspruch - obwohl es sich um eigenständige Ansprüche handelt - so eng miteinander zusammen hängen, dass eine gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Kindergeldberechtigten und dem Erstattungsberechtigten nur einheitlich im Sinne von § 60 Abs. 3 FGO ergehen kann (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2007 III R 33/05, BFH/NV 2007, 720).
  • BFH, 27.12.2006 - IX B 199/05

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09
    Es ist andererseits auch nicht angezeigt, die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen auszusprechen (§ 139 Abs. 4 FGO), da die Beigeladene weder Sachanträge gestellt noch das Verfahren gefördert hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 2006 IX B 199/05, BFH/NV 2007, 1140; vom 15. Oktober 2008 XI B 247/07, juris).
  • BFH, 15.10.2008 - XI B 247/07

    Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Kosten der Beigeladenen

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09
    Es ist andererseits auch nicht angezeigt, die Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen auszusprechen (§ 139 Abs. 4 FGO), da die Beigeladene weder Sachanträge gestellt noch das Verfahren gefördert hat (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Dezember 2006 IX B 199/05, BFH/NV 2007, 1140; vom 15. Oktober 2008 XI B 247/07, juris).
  • BFH, 15.03.2007 - III R 51/06

    Kindergeld: keine Korrektur bestandskräftiger Bescheide

    Auszug aus FG München, 25.10.2011 - 7 K 2736/09
    Auf einen danach erneut gestellten Antrag kann demzufolge Kindergeld auch rückwirkend ab dem auf die Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides folgenden Monat bewilligt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 25. Juli 2001 VI R 78/98, BStBl II 2002, 88; vom 28. Januar 2004 VIII R 12/03, BFH/NV 2004, 786; vom 15. März 2007 III R 51/06, BFH/NV 2007, 1484).
  • FG Niedersachsen, 28.09.2016 - 3 K 142/16

    Anspruch von als unbegleitet minderjährige Kontingentflüchtlinge in die

    cc) Auch das vom BFH angesprochene Zeitmoment steht dem nicht entgegen, da besondere Umstände vorliegen, die es rechtfertigen, bereits bei einem kürzeren Zeitraum als zwei Jahre von einem Abbruch des Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den leiblichen Eltern zu sprechen (so auch im Ergebnis die Entscheidungen des FG Münster vom 8. Januar 2014 14 K 1703/13 Kg, juris; FG Münster vom 25. Oktober 2011 7 K 2736/09, EFG 2012, 851; FG Köln vom 19. September 2002 10 K 4861/01, EFG 2003, 171 und FG Münster vom 26. Oktober 2001 11 K 6850/00 Kg, EFG 2002, 150).
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